Definition von Gewalt
Gewalt
Gewalt, Anwendung von physischem oder psychischem Zwang. Im Strafrecht führt die Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit verschiedenen Straftaten zu einem höheren Strafmaß, z. B. bei Nötigung, Erpressung, Vergewaltigung und Raub. Gewalt ist ein zwangsweises Einwirken auf den Willen des Opfers. Die Gewalteinwirkung kann den Willen des Opfers völlig ausschalten, z. B. wenn der Täter sein Opfer niederschlägt. Die Gewalteinwirkung kann aber auch nur mittelbar zu dem vom Täter gewollten Verhalten führen, wie z. B. beim Bedrohen eines Dritten mit einer Waffe.
Die neuere Rechtsprechung hat den Gewaltbegriff erheblich ausgeweitet; so wird insbesondere das Blockieren von Verkehrswegen (Sitzstreik) von den Gerichten als Gewaltanwendung verstanden, obwohl sich die betroffenen Demonstranten gerade hierbei auf die Gewaltlosigkeit ihrer Aktionen berufen.
In einem weiteren Sinn meint Gewalt die (legitime) Ausübung von Herrschaft, z. B. in Form staatlicher oder elterlicher Gewalt.
Mit den Ursachen von Gewalt im zuerst genannten Sinn beschäftigt sich neben der Soziologie insbesondere die Psychologie.